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Fachwerkhaus des 18. Jhs. mit Krüppelwalm und ungestörtem Fachwerkgefüge; im Erdgeschoss und traufseitig freigelegt, das straßenseitige Giebelgeschoss verschindelt. Das Gebäude in Ecklage an der Einmündung der Rheinstraße bildet einen wichtigen Blickfang am Ortseingang von Norden und ist Auftakt der Gesamtanlage. Als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |