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Zweigeschossiges Gebäude aus Ziegelmauerwerk mit Sandsteinsockel und -gesimsen, blockhafter Bau mit flachem Walmdach, erbaut in der 2. Hälfte des 19. Jhs. Symmetrische Hauptfassade in vierachsiger Aufteilung, zweiachsiger Mittelrisalit mit Giebelabschluss. Lage am Nordausgang des Straßendorfes, damit markanter Eingangsbau. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |