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Kleine einbogige Brücke mit Stichbogen, aus Sandsteinquadern, Wangen aus großformatigem Haustein. An der südlichen Brüstung außen Tafel mit Inschrift: „Erbaut im Jahre 1872 unter der Verwaltung des Bürgermeisters Martin Jäger . . . unter der Leitung des Gemeindebaumeisters Jakob Tamm." Veränderungen durch den Fahrbahnausbau. Bedeutung als im Kreis seltenes Verkehrsdenkmal des 19. Jhs. und daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |