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Am östlichen Ortsrand gelegene Straßenwaage mit kleinem zusätzlichen Fachwerkbau; er stammt vermutlich aus den 1930er Jahren, als Bauaufgaben vergleichbarer Art wie etwa Spritzenhäuser vornehmlich in Fachwerk errichtet wurden, um ihren dörflich-ländlichen Charakter hervorzuheben. Als der landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise zugehörig, ist die öffentliche Vieh- und Fruchtwaage von geschichtlicher Aussagekraft und deshalb erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |