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Wohnhaus mit reichem Zierfachwerk an der Giebelseite über massiv erneuertem Erdgeschoss. Im Obergeschoss Feuerböcke und durchkreuzte Rauten als Brüstungsornament, darüber genaste S-Streben, geschnitzte Knaggen. Im Giebeldreieck Andreaskreuze und stehender Stuhl mit hohen Verstrebungsfiguren. Frühe und aufwendige Form des Rodgauer Fachwerks aus dem 17. Jh., markante Fassade im Ensemble der Vordergasse, daher aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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