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Doppelwohnhaus in spätklassizistischen Formen mit symmetrischer, zweifarbiger Backsteinfassade; Sockel, Gewände Sandstein. Doppelter Mitteleingang mit Außentreppe, seitlich Risalite mit Dreiecksgiebeln, die ein Motiv der Schule Ludwigstraße wiederholen. Bewusster Einsatz von Sichtfachwerk an den Schmalseiten in Anpassung an die umgebende Bebauung. Erbaut zwischen 1870 und 1880, zeitweilig Lehrerhaus und Schule. Gegenüber der Kirche wichtiges städtebauliches Element des alten Ortskerns, daher sowohl aus diesem als auch aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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