Vordergasse 53, Südostseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
Vordergasse 53, Nordostseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Rodgau
Jügesheim
  • Vordergasse 53
'Nehlhaus'
Flur: 5
Flurstück: 220

Fachwerkwohnhaus mit original erhaltenem Hoftor, seltenes vollständiges Beispiel für den früher in den Straßendörfern des Rodgau üblichen Hoftyp auf langer, schmaler Parzelle, durch dessen Aneinanderreihung sich das charakteristische Straßenbild mit dem Wechsel von Giebelfassade und Tor ergab. Das Fachwerk zeigt über massiv verändertem Erdgeschoss die hier häufige, jeweils gering abgewandelte Konstruktion mit markanten Verstrebungsfiguren und stehendem Dachstuhl. Die Toranlage aus massiven Hölzern, in der großen Durchfahrt abgerundete Kopfbänder, über der kleinen Pforte eine gitterartige Struktur, darüber Ziegelverdachung. Im Sturzbalken des Tores Inschrift mit Datum 1720. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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