Vordergasse 65, Südostseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Rodgau
Jügesheim
  • Vordergasse 65
Flur: 5
Flurstück: 234

Fachwerkhaus mit durch Ladeneinbau verändertem Erdgeschoss, darüber holzverschindelt. Aufgrund originaler Fenstereinteilung und des zweifachen Vorsprunges im Giebel kann auf gutes barockes Fachwerk mit Zierformen, vergleichbar den weiteren örtlichen Beispielen, geschlossen werden; Entstehung des für das Bild der Vordergasse wichtigen Hauses im 18. Jh. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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