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An der Kreuzung Eisenbahnstraße/Vordergasse zweiseitig freistehendes Haus in Ecklage, auf die in der Fachwerkgestaltung Bezug genommen wird durch die Verteilung von dekorativen Brüstungsrauten an Giebel- und Traufseite; außerdem Mannfiguren. Das Erdgeschoss erneuert. Die Hölzer des im 18. Jh. entstandenen Fachwerks erscheinen durch Überputzen des Randes dünner, als sie tatsächlich sind. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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