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Bildstock einfachster Art (ähnlich Mühlheim, Kirchhof) mit kleinem, spitzgiebeligem, den Pfosten kaum überragendem Gehäuse für ein nicht mehr vorhandenes Marienbildnis; verwitterte Fragmente sollen von einer nachträglichen Figur stammen. Darunter die Inschrift "IHG 1757". Der Bildstock wurde innerhalb des Grundstückes geringfügig versetzt. Die Lage bezeichnet einen ehemaligen Prozessionsweg in nördlicher Verlängerung des Babenhäuser Weges. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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