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Giebelständiges Fachwerkhaus der 1. Hälfte des 18. Jhs., mit Mannfiguren und nicht ganz vollständigen, teils überputzten Brüstungsornamenten im Obergeschoss sowie genasten S-Streben im Giebelbereich. Zusammen mit den rückwärtig anschließenden, jedoch größtenteils erneuerten Fachwerkwänden von Nebengebäuden und Scheune ergibt sich eine den Ortsmittelpunkt prägende Begrenzung der an die Kirche anschließenden Freifläche, daher aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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