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Barocker Bildstock aus Sandstein auf in Voluten geschwungenem Postament mit nicht mehr lesbarer Inschrift, Datum nach Überlieferung 1758. Votivbild mit Dreifaltigkeitsdarstellung, bekrönendes Kreuz und Pfeiler bei Renovierung 1985 ergänzt. Der Bildstock heute in die Rückwand einer offenen Kapelle am neuen Friedhof eingemauert. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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