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Weitgehend intaktes Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, erbaut im frühen 18. Jh., bildet in Ecklage mit Traufenstellung zur Pfarrgasse einen Leitbau des alten Ortskerns. Bemerkenswert die Toranlage aus zweifarbigem Backsteinmauerwerk, bezeichnet 1904, die sich formal an die hier üblichen, aber kaum noch erhaltenen hölzernen Hoftore anlehnt. Haus und Toranlage Kulturdenkmale aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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