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Giebelständiges Wohnhaus, in gedrungenen Proportionen aufgrund der im Gebiet seltenen Kniestockbauart; hier im Gegensatz zu anderen Beispielen keine Balkenlage sichtbar. Das Fachwerkgefüge des 18. Jhs. mit unregelmäßig krummen Hölzern stellenweise verändert, rückwärtig massiv ersetzt. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |