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Fast vollständig in ihrer ursprünglichen Form erhaltene dreizonige Fachwerkscheune von 1749 (inschriftliche Datierung im Torsturz); sie gehört zu einem dreiseitig umbauten Hof, dessen Wohnhaus ein Bau der jüngsten Vergangenheit ist. Der Wirtschaftsbau von 1749 ist Teil eines Scheunenriegels entlang des südlichen, zur Usa gelegenen historischen Ortsrandes. Zwischen altem Ortsrand und Usa heute jüngere Einfamilienhäuser. Die Scheune von 1749 Kulturdenkmal aufgrund ihrer siedlungsgeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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