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Wohlerhaltenes Beispiel für das eingeschossige Wohnhaus einer Kleinbauernhofreite des späten 18. Jhs., erbaut 1793. Die Giebelzone mit kleinem Krüppelwalm durch Ausbau verändert, leicht vorkragend mit abgerundetem Überstand; sonst konstruktives Fachwerk mit Eckverstrebung in K-Form. Bescheidener Haustyp, der selten in so vollständiger Form wie hier erhalten ist. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen und Teil einer kleinen Gesamtanlage mit Nachbarhof Nr. 9.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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