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Schulbau von 1900, 1909 und 1954 erweitert. Die vom Heimatgedanken beeinflusste Architektur gliedert den zwei- bis dreigeschossigen Baukörper in differenzierte Abschnitte. Durch vielfältige Elemente und heimische Materialien wird Kleinteiligkeit erzielt: unterschiedliche Fensterformen mit Sandsteingewänden und Versprossung, Fachwerk, Krüppelwalm, verschachtelte Dachflächen mit Bieberschwanzdeckung, Dachreiter nach traditionell-ländlichen Vorbildern. Dominanter Bau am Rand des alten Ortskerns. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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