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Langgestrecktes, niedriges Doppelhaus mit nahezu symmetrischer Einteilung der beiden Haushälften, jedoch südlich Krüppelwalm, nördlich gerader Giebel. Das früher verputzte Fachwerk des 18. Jhs. freigelegt. Typus des Doppelhauses mit regionalem Seltenheitswert; unmittelbar neben dem Gasthaus zum Goldenen Löwen in der Ortsmitte gelegen. Daher Kulturdenkmal aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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