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Giebelständiges Wohnhaus des frühen konstruktiven Typs, das kräftige gerade Fachwerk hier noch mit Gegenstreben an den Eckpfosten und geringem, abgerundetem Geschossüberstand. Erbaut im letzten Viertel des 18. Jhs. Teil einer ungewöhnlichen Zweiergruppe mit dem fast baugleichen Nachbargebäude Nr. 7. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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