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Über massiv erneuertem Erdgeschoss nahezu mit Nachbargebäude Nr. 5 identischer Aufbau, geringe Abweichung in der Verteilung der Pfosten, sonst spiegelbildliche Anordnung. Durch den geringen Abstand der wohl gleichzeitig erbauten Häuser entsteht eine Gesamtwirkung als in dieser Form seltene Zweiergruppe (ähnlich Dreieichenhain, Fahrgasse 41/43, 45). Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |