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Zylinderförmiger, sich oben leicht verjüngender Stein auf rundem Sockel, Sandstein, wahrscheinlich Stumpf eines früher größeren Steines, an der Straße von Urberach nach Messel. Als großherzoglich-hessischer Meilenstein wohl zu Beginn des 19. Jhs. aufgestellt. In erneuerter farbiger Fassung die Wappen von Messel und Urberach. Früher gaben Pfeile mit der Beschriftung „nach Urberach" und „nach Messel" die Richtung an. Kulturdenkmal aus verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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