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Die beiden Baukörper des im Erdgeschoss durch Ladeneinbau veränderten traufständigen Hauses reizvoll zum Rathaus hin gestaffelt, dabei das Fachwerkobergeschoss der einen Hälfte schräg auskragend, so dass der schieferverkleidete Giebel ebenfalls zur Wirkung kommt. Einfaches, gerades Fachwerk mit gleichmäßiger Fensterreihung aus der Zeit um 1800. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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