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Giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlichem, überdachtem Tor, das in einen hakenförmigen Hof führt; das hölzerne Tor inschriftlich 1798 datiert, es handelt sich vermutlich auch um das Entstehungsdatum des verputzten Fachwerkwohngebäudes mit Krüppelwalm zur Straße. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses unter dem Putz vermutlich ungestört. In der Mitte des Giebeldreiecks im Brüstungsgefach eine Andachtsfigur hinter Glas.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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