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Zwischen Einmündung von Palatium- und Freihofstraße exponiert gelegenes Eckhaus mit Krüppelwalm und markanten gebogenen Streben, ein Eckpfosten mit Tauschnitzerei. Älteste Fachwerkteile aus der 1. Hälfte des 16. Jhs., teilweise Erneuerung im 18. Jh. Wahrscheinlich noch mittelalterlich der Gewölbekeller. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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