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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus, das Erdgeschoss durch Ladeneinbau völlig ersetzt. Das Obergeschoss wichtig für das Straßenbild mit dekorativer Reihung von Feuerböcken in der Brüstungszone und geschwungenen, genasten Streben; Entstehung im 17. Jh. Straßenseitig am Obergeschoss barocke Hausmadonna auf einer Kugel mit Schlange. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |