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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Kopfbau in exponierter Situation in der Gabelung Aschaffenburger Straße/Freihofplatz, auffallend durch Ausbildung der spitzen Ecke mit übereinandergestellten Andreaskreuzen, die hier ein unverwechselbares Bild ergeben. Zum Freihofplatz Fachwerk des beginnenden 19. Jhs., zur Aschaffenburger Straße über Ladeneinbau. Schieferverkleidung mit ornamentalen Motiven. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |