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Traufständiges verputztes Fachwerkhaus mit beidseitigen Krüppelwalmen, im Erdgeschoss durch Umbauten gestört. Obergeschoss und nördliche Giebelwand erscheinen nach der Fensterstellung weitgehend intakt, gutes barockes Fachwerk zu erwarten. Städtebaulich wichtig als Begrenzung des kleinen Platzes an der Einmündung zweier kleiner Gassen in die Aschaffenburger Straße. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |