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Traufständiges Fachwerkhaus mit neumassivem Erdgeschoss, jedoch qualitätvollem Zierfachwerk im Obergeschoss mit geschwungenen Streben, genasten S-Streben, Feuerböcken und geschnitztem Eckpfosten mit Stab- und Blumenmotiv. Um 1700 entstandene markante Fassade, Fortsetzung im Nachbargebäude Nr. 97; damit ergibt sich eine lange, das Bild der Aschaffenburger Straße am Ausgang der Altstadt bestimmende Fachwerkwand. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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