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Kopfbau am Eingang zur Altstadt im Bereich des ehemaligen Obertores, Anfang der geschlossenen Bebauung der Aschaffenburger Straße. Einfaches Gebäude, Fachwerk des 17./18. Jhs. wahrscheinlich größtenteils erhalten unter Verkleidungen durch Klinker, Putz und Holzschindeln. Mit dem gegenüberliegenden Haus Nr. 46 Grenzpunkt der Gesamtanlage Altstadt. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |