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Eckbau auf stumpfwinklig verschobenem Grundriss an der Einmündung der Frankfurter Straße in den Marktplatz. Im Kern aus dem 16. Jh. stammendes Haus, das Fachwerk über massiv erneuertem Erdgeschoss mehrfach verändert; im traufseits auf Knaggen vorkragenden Obergeschoss Formen des 17.-19. Jhs. vereinigt. Bescheidenes Gebäude in wichtiger, zentraler Lage am Marktplatz, daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |