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Traufständiges Haus mit überbauter Rundbogen-Hofeinfahrt, im Erdgeschoss erneuertes Fachwerk mit frühem Ladeneinbau, außerdem nachträgliche Dachgaube. Im Obergeschoss regelmäßiges Fachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs. in regional charakteristischer Ausprägung: zwischen Mannfiguren eine Abfolge von Negativrauten, Feuerböcken und gebogenen Fußbändern als Brüstungszier. Wohlerhaltene Fassade am Beginn der geschlossenen Bebauung am westlichen Ortseingang. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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