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Dreigeschossiger Eckbau; zwei Fachwerkgeschosse mit geringfügigen Störungen über dem durch neuen Ladeneinbau ersetzten Erdgeschoss. Traufseitig die ortsüblichen Zierformen wie Feuerböcke und gebogene Fußbänder, in der freien Giebelfront konstruktives Fachwerk des 18. Jhs. Durch die Ecksituation und die aus der übrigen Bebauung herausragenden Höhe dominantes Gebäude. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |