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Kopfbau in prominenter Lage an der Einmündung der Freihofstraße in die Aschaffenburger Straße mit zum Marktplatz orientierter Giebelfassade. Fachwerk um 1700 mit Schmuckformen - Feuerböcke, geschwungene und genaste Bänder, Andreaskreuze, geschnitzte Knaggen. Im Obergeschoss durch Fensterreihen des frühen 19. Jhs. stark verändert, das Erdgeschoss durch Ladeneinbau komplett erneuert. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |