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Kleiner, eingeschossiger Fachwerkkiosk auf unregelmäßig gebrochenem Grundriss mit um die Ecke geführtem barockem Mansarddach mit Gauben, Kopfbau in der Gabelung der Freihofstraße. Ausgefallene und originelle Gebäudeform zur Nutzung der spitz zulaufenden Restparzelle, ins Auge fallender stadträumlicher Abschluss der dreieckig überbauten Fläche zwischen Freihof und Palatiumstraße. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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