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Eckbau an der Einmündung der Freihofstraße auf den Freihofplatz, auf unregelmäßigem Grundriss entsprechend dem Straßenverlauf. Das Fachwerk im Obergeschoss der langen, am Freihofplatz um die Ecke geführten und in die Kleine Maingasse überleitenden Traufwand um 1800, darüber hohes Mansarddach mit Gauben. Im nördlichen Gebäudeteil in der Freihofstraße zwei gekoppelte Rundbögen von Hoftor und Pforte, Sandsteingewände des 17. Jhs. mit Profilierung und Rosetten. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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