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Giebelständiges Haus des 17. Jhs. mit erneuertem Erdgeschoss. Das traufseitig verputzte Obergeschoss aus kräftig dimensionierten Hölzern zur Straße vorkragend, mit Mannfiguren, in der Brüstung Fußbänder und Andreaskreuze; in Traufenhöhe ungewöhnliche Konsolen an den Eckpfosten; Krüppelwalm. In der überwiegend traufständigen umgebenden Bebauung starke Wirkung des Giebels in den Straßenraum. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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