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Dreigeschossiger, traufständiger Bau mit Durchfahrt in den Hof, im Schlußstein des Torbogens der Durchfahrt datiert 1767; das von Kurmainz errichtete Anwesen hatte zugleich die Funktion, die Abgaben an den Landesherren zu speichern. Nutzung als Pfarrhaus bis 1911. Zu diesem Zeitpunkt Errichtung eines neuen Pfarrhauses südlich des Chores der Pfarrkirche (Nieder-Mörler Hauptstraße 58). Das Bauwerk des 18. Jahrhunderts wurde zum Kindergarten und Schwesternheim auf der Grundlage einer privaten Stiftung („Katharinenstift"). Nach dem 2. Weltkrieg Rathaus, noch heute unterhält die Bad Nauheimer Stadtverwaltung hier eine Außenstelle. In den oberen Geschossen Wohnungen. Als Zeugnis der älteren religiösen Zweckbestimmung in der Tordurchfahrt ein Kruzifix.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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