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Teil der mittelalterlichen Reihe Nr. 1-9, das Fachwerkgeschoss über dem massiv erneuerten Erdgeschoss mit Hoftor auskragend. Bis auf die charakteristische Verstrebungsfigur der Eckpfosten aus gebogenen Kopfbändern und Fußstreben sowie die gekehlte Schwelle im Fachwerk stark verändert, jedoch im Zusammenhang mit den Nachbarbauten von Bedeutung. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |