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Langgestrecktes traufständiges Fachwerkhaus mit massiv erneuertem Erdgeschoss und überbautem Hoftor. Im Obergeschoss gutes Zierfachwerk aus dem 2. Viertel des 18. Jhs. mit weitgespreizten Mannfiguren und Brüstungsornamentik aus Feuerböcken und Gitterrauten; abgerundete Balkenköpfe mit Füllhölzern bilden ein kräftiges Profil. Gegenüber einer ähnlichen barocken Bebauung den Straßenraum prägend. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |