Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zwischen Bensheim und Schönberg, unmittelbar an der Bundesstraße gelegene Fabrik. 1911 in Weinheim von Friedrich Fuchs gegründet, wurde die Firma, die ursprünglich Haarschmuck herstellte, 1925 nach Bensheim verlegt, wo sie ihre Produktion auf Zahnbürsten ausdehnte. 1930 von der Familie Köhler übernommen, ist sie heute Teil eines größeren Konzerns.
Das alte Firmengebäude ist ein typischer Entwurf der fünfziger Jahre: Errichtet als zweigeschossiger Putzbau wird es von einem dünnen, weit auskragenden Flachdach überspannt, die nach Süden ausgerichtete Hauptansicht ist rasterartig durch regelmäßige Rechteckfenster bzw. Fensterbänder gegliedert. Dreifach gestaffelt tritt die Fassade nach Südosten vor, wobei der mittlere Baukörper nur zwei Achsen breit ist und Empfangsbereich und Treppenhaus enthält. Im westlichen Flügel sind vor allem Büros, im östlichen Fabrikationsräume enthalten. Die Eingänge sind durch weit auskragende Verdachungen geschützt, im Treppenhaus mit der elegant gedrehten Treppe liegen Solnhofener Platten. An den Kanten des Gebäudes sind die zeittypischen kelchförmigen Lampen der fünfziger Jahre befestigt.
Als dem Stil der Nachkriegszeit gemäßes, sachlich-nüchternes, aber durchaus mit ästhetischem Anspruch gestaltetes Gebäude ist die Bürstenfabrik Fuchs für Bensheim von architekturgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |