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Wohnhaus mit leicht überstehendem Obergeschoss, dort erneuertes konstruktives Fachwerk mit gebogenen Streben, die für eine Entstehung im 17. Jh. sprechen. Im verputzten, aber intakten Erdgeschoss eine bemerkenswerte Haustür um 1780 mit Feldeinteilung, kleinen Eckrosetten und größerer Mittelrosette. Daneben ein kleines Schaufenster aus der Mitte des 19. Jhs. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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