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Freistehendes, mit dem Giebel zum Mainufer orientiertes schmales Haus des 17. Jhs. mit wandhohen gebogenen Streben im Obergeschoss und brüstungshohem Massivsockel. Trotz späterer Veränderungen und neuerem rückwärtigem Anbau ist das Gebäude durch seine Lage ein auffälliger Blickpunkt am Flussufer. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |