Nieder-Mörler Hauptstraße 60, katholische Pfarrkirche Maria Himmelfahrt
Kreuzigungsgruppe östlich der Kirche
Innenraum mit Chor
Gedenkkreuz auf dem Kirchhof
Innenraum Richtung Westen
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
Nieder-Mörlen
  • Nieder-Mörler-Straße 60
Kath. Pfarrkirche Maria Himmelfahrt
Flur: 1
Flurstück: 14/2

Nieder-Mörlen gehörte ursprünglich zum Pfarrbezirk der Kirche auf dem Nauheimer Johannisberg. Erst als sich in Nauheim aufgrund der Zugehörigkeit zum hanauischen Grafenhaus das reformierte Bekenntnis durchsetzte und in Nieder-Mörlen 1604 von den kurmainzischen Landesherren die Rückkehr zum Katholizismus betrieben wurde, kam es zu einer eigenständigen Nieder-Mörler Pfarrgemeinde. Ihren äußerlichen Abschluß fand diese Entwicklung mit der Errichtung eines neuen Kirchengebäudes 1733, das eine kleinere Kapelle an identischer Stelle ersetzte.

Die in veränderter Form erhaltene Kirche von 1733 ist ein barocker Saalbau mit schräg eingezogenem Chor. Nach Plänen des Mainzer Architekten Hugo Becker wurde 1950 eine Erweiterung in westlicher Richtung begonnen. Der Dachturm über der ursprünglichen Westfront macht das Ausmaß der Erweiterung deutlich. Die barock nachempfundene Portalanlage stammt ebenso wie die applizierte Architekturgliederung mit Pilastern über genutetem Sokel von 1965. Zu diesem Zeitpunkt bot der Abbruch der westlich an den ursprünglichen Kirchhof angrenzenden Schule die Gelegenheit zu einem geräumigeren Kirchhofplatz, die Kirche selbst erhielt ihre historistische Schaufassade. Die Veränderungen im historischen Umfeld der Kirche waren damit noch nicht abgeschlossen. 1980 wurde der Grundstein zu einem neuen Pfarrgemeindeheim gelegt, das sich heute länglich Richtung Usa erstreckt. Die zuvor zu diesem Zwecke genutzte Schule von 1924 östlich der Kirche wurde entbehrlich, abgebrochen und durch einen Wohnneubau ersetzt. Die jüngeren Bauaktivitäten werden deshalb so auführlich dargestellt, um den Verzicht auf eine denkmalgeschützte Gesamtanlage in der Umgebung der Kirche verständlich zu machen. Als sogenanntes „Sachteil" ist der Rest der alten Kirchhofseinfriedung entlang der Straße erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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