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Kopfbau mit Ausrichtung der Giebelfront zum Main, Beginn der geschlossenen Altstadtbebauung. Die Datierung 1619 bezieht sich auf den nachträglich stark veränderten Kernbau. Dieser traufseitig zur Kleinen Maingasse verbreitert, neuer Dachaufbau, schmuckloses Fachwerk aus grob behauenen Hölzern, größtenteils 18. Jh. Auffallend die Haustür mit feinem Rokoko-Ornament um 1760. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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