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Offenbach, Stadt und Landkreis
Seligenstadt
  • Große Rathausgasse 5 (ehem. Gr. Rathausgasse 1/3)
  • Marktplatz 15
  • Marktplatz 1
Flur: 1
Flurstück: 163/2

Massiver Unterbau mit Fachwerkobergeschoss aus ursprünglich zwei Häusern, eines davon giebelständig, das andere als traufständige Überbauung der Hofeinfahrt. Im Rundbogen-Portalgewände bezeichnen gekreuzte Mälzerschaufeln die ehemalige Brauerei, datiert 1671 JK (Johann Kurtz). Ein spitzbogiger Kellereingang in der Einfahrt noch gotisch. Eingangsportal mit barocker Haustür, im Segmentgiebel das Relief zweier eine Tonne haltender Löwen, darüber ebenfalls das Brauereizunftzeichen, Inschrift „ALLE DIE MICH KENNEN GEBE GOTT WAS SIE MIR GÖNNEN 1713". Der leicht vorkragende Fachwerkaufbau vom Anfang des 18. Jhs. war ursprünglich mit Fresken geschmückt, wohl ähnlich Steinheimer Straße 24. Im Inneren des heute als Verwaltungsbau des Rathauses genutzten Gebäudes ein romanischer Keller und ein Saal mit Stuckdecke sowie eine gedrechselte Eichensäule erhalten. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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