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Barockes Eckhaus mit Fachwerkzierformen der 1. Hälfte des 18. Jhs. - Mannfiguren, Feuerböcken, Flechtraute. Der weite Geschossüberstand könnte für eine frühere Erbauung mit nachträglicher Veränderung sprechen. Beide Straßenfassaden treten zum Marktplatz hin optisch in Erscheinung und leiten in die Kleine und Große Rathausgasse ein. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |