Rekonstruktionen von Grundriß, Fassade, Fenster und Innenraum, Zeichnungen Th. Ludwig, 1987
Große Rathausgasse 5
Hofansicht, Blick vom Rathausturm
Hofansicht, Zustand 1979
Innenraum im 1. Obergeschoß
Rekonstruktionen von Grundriß, Fassade, Fenster und Innenraum, Zeichnungen Th. Ludwig, 1987
Große Rathausgasse
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Seligenstadt
  • Große Rathausgasse 5
Romanisches Haus
Flur: 1
Flurstück: 163/2

Zweigeschossiges Haus mit Satteldach und Stufengiebel aus Kieselmauerwerk, verputzt, mit Kanten, Bögen und Fenstergewänden aus Werkstein, Blendbögen aus Backstein. Die Halle des Erdgeschosses öffnet sich zum Rathaushof durch zwei große, mit doppelten Blendbögen verzierte Bogenarkaden; ursprünglich gab es ein Tor zur Großen Rathausgasse. Die Balkendecke ruht auf zwei Holzstützen. Im Obergeschoss nach drei Seiten je ein oder zwei Doppelbogenfenster, durch Pfosten oder Säule geteilt, Basis und Kapitell mit Zierformen. Der Innenraum wie das Erdgeschoss hallenartig mit zwei tragenden Holzstützen, mit zum Teil rekonstruiertem Kamin; in der noch älteren Ostwand, an die das Haus angebaut wurde, eine Türöffnung mit Datum 1559, außerdem ein spitzbogiges Portal im Kellerbereich. Weitere Fenster mit Barockgewänden im Erdgeschoss heute zugemauert, aber sichtbar belassen; wie der Keller aus dem 18. Jahrhundert. Dendrochronologische Untersuchungen von Hölzern ergaben eine Erbauungszeit in den Jahren 1186 und 1187, ebenso Vergleiche von Schmuckformen mit Bauten der Umgebung-, wahrscheinlich errichtet als kaiserliche Vogtei vor dem Hoftag Friedrich 1. in Seligenstadt 1188. Die letzte umfassende Renovierung 1984 abgeschlossen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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