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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Eckbau an einer Erweiterung innerhalb der Großen Salzgasse mit massivem Erdgeschoss und Torbogen mit Datum 1604. Der Eckständer des im 18. Jh. veränderten Fachwerkobergeschosses datiert 1605. Das Gebäude setzt sich ähnlich - hier in der Substanz stärker modern verändert - im traufständig anschließenden Nachbarhaus Nr. 5 fort. Durch den Vorsprung in die Straßenflucht bietet der Bau einen markanten Blickpunkt von der Frankfurter Straße aus. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |