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Traufständiges Fachwerkhaus aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. mit überbauter Hofeinfahrt, die Erdgeschosswand verkleidet. Im Obergeschoss gängige Figurationen der Zeit - weitgespreizter Mann, gebogene Fußbänder, Feuerbock. Mit Nachbarhaus Nr. 13 lange, fast spiegelsymmetrische Fachwerkfassade gegenüber der Einmündung der Kleinen Salzgasse. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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