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Kleine Gruppe aus zwei leicht versetzten, traufständigen Bauten mit niedrigem, massivem Erdgeschoss. Das Fachwerkobergeschoss mit altertümlichen, dem 16. Jh. zugehörigen Merkmalen wie weitem Geschossüberstand - bei Nr. 4 hof- und straßenseitig auf Knaggen -, außerdem geschosshohe, leicht gebogene Streben und gerade Fußbänder; relativ steile Dachneigung. Geschnitzte Knaggen, Schwellenprofilierung und die Verstrebungsfigur eines Eckständers sind Elemente des 17. Jhs. Der Giebel von Nr. 2 bildet gegenüber der Einmündung Kleine Rathausgasse den Endpunkt des Straßenraumes vom Marktplatz aus. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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